Leitplanken für eine wachsende Stadt

Im Kanton Zürich ist die Planung der räumlichen Entwicklung auf drei Ebenen angesiedelt. Der Kantonale Richtplan gibt die Eckpunkte für Siedlung, Verkehr und Landschaft vor. Darauf bauen die Regionalen Richtpläne der elf Planungsregionen auf; Winterthur ist das Zentrum einer Planungsregion. Gemeinden und Städte schliesslich erstellen Kommunale Richtpläne, die behördenverbindlich (d.h. für die Verwaltung bindend) sind, aber noch nicht für die Grundbesitzer:innen. Deren Rechte und Pflichten werden in der BZO (Bau- und Zonenordnungen) geregelt.

Kommunaler Richtplan

 

Nach 25 Jahren hat die Stadt wieder einen neuen Kommunalen Richtplan aufgelegt. Während das Dokument von 1998 eine Broschüre war, umfasst der neue Richtplan 226 Seiten und einen Erläuterungsbericht von 100 Seiten. Schon das zeigt, wie sehr sich Anforderungen, Ansprüche und Aspekte der städtischen Raumplanung gewandelt und vermehrt haben.

Heute geht es eben um mehr als Wohnungen, Arbeitsplätze und Strassen. Grünraum und Gewässer, städtische Infrastruktur, die Entwicklung der Quartiere und nicht zuletzt Massnahmen, die der Klimawandel der Planung auferlegt, sind wichtige Themen. Zudem bildet der Richtplan alle verwaltungsinternen Richtlinien und Konzepte zu diesen Themen ab und giesst sie in konkrete Massnahmen und Projekte. Grundsätzlich gilt: Was nicht in den Richtplänen abgebildet ist, wird planerisch nicht verwirklicht. Deshalb ist der Richtplan, trotz seiner grossen «Flughöhe», ein zentrales Steuermittel für die räumliche Planung, gerade auch politisch.

Die SP hat sich im Auflageverfahren ausführlich zum Richtplan und den darin formulierten Massnahmen geäussert. Grundsätzlich begrüssen wir dessen Ausrichtung, der auf eine Verkehrswende setzt (Tempo 30, mehr Langsamverkehr, Umlagerung der Verkehrsträger, d.h. mehr ÖV, Velo- und Fussverkehr), den Klimawandel ernst nimmt und die durch das Wachstum notwendige Verdichtung der Stadt im sogenannten «Rückgrat» der Entwicklungsgebiete vornehmen will. Erstmals wird auch der Bedarf an Infrastrukturbauten (Schulhäuser, Busdepots, Rettungsdienste) in die Planung aufgenommen.

Bei Leerstellen im Richtplan setzen wir mit Kritik und Ergänzungen an: Mit keinem Wort wird der gemeinnützige Wohnungsbau erwähnt; es ist nur von «preisgünstigem» Wohnraum die Rede, was nicht dasselbe ist. Auch die Quartierinfrastruktur (Quartierzentren, soziale Quartierarbeit) kommt nicht vor. In der Verkehrsplanung fehlen uns Alternativen zur blossen Weiterentwicklung des ÖV-Angebots: das sternförmige Busnetz, bei dem alle Linien im Bahnhofsraum landen, schafft schon heute Probleme und ist nicht in der Lage, den erwarteten Mehrverkehr aufzufangen.

Unsere konkreten Verbesserungsvorschläge werden uns bei der weiteren Behandlung nützlich sein, denn die Auflage ist nur der Beginn des politischen Prozesses. Das Parlament wird sich intensiv damit befassen; dort prallen, das ist bereits klar, sehr unterschiedliche Interessen aufeinander.